WartungsleistungenAllgemeine Leistungsmerkmale einer Wartung von Öl- bzw. Gas-Heizungsanlagen
- Überprüfung des Heizkessels bzw. der Therme einschließlich des Feuerraumes, der Wärmedämmung und des Abgasrohres; Beseitigung eventuell vorhandener abgasseitiger Undichtigkeiten
- Kontrolle des Wasserstandes der Heizungsanlage; gegebenenfalls nachfüllen
- Kontrolle des Vordruckes des Ausdehnungsgefäßes; gegebenenfalls nachfüllen
- Kontrolle des Ansprechdruckes des Überdruckventils
- Probelauf des Brenners und Erstmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (wie Schornsteinfegerprotokoll)
- Betriebskontrolle von Gebläsen, Umwälzpumpen, Mischeinrichtungen
- Funktionsprüfung der Heizungsregelung mit entsprechender Korrektur; Kontrolle der Programmierung auf Ausnutzung aller Energiesparmöglichkeiten, gegebenenfalls Korrektur der eingestellten Heizkurve bzw. der Parallelverschiebung
- Überprüfung der Gängigkeit von automatischen Entlüftungsventilen; Entlüften der Anlage, falls notwendig
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Heizungsnotschalters
- Überprüfung der Verkalkung des Warmwasserspeichers, insbesondere der Wärmetauscher bzw. des Wärmetauschers bei Thermen, gegebenenfalls ausbauen und entkalken
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Opferanode bzw. der Fremdstromanode bei emaillierten Warmwasserspeichern, gegebenenfalls Austausch
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen des Warmwasserspeichers (Überdruckventil, Ausdehnungsgefäß, Rückschlagventil)
- Überprüfung der Wärmedämmung des Warmwasserspeichers und der Rohrleitungen auf festen Sitz und Lückenlosigkeit
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Zirkulationseinrichtung, gegebenenfalls Einstellen der Zeitschaltuhr
- gegebenenfalls Überprüfung des Heizungswassers auf Konzentration von Frostschutz- bzw. Sauerstoffbindungsmitteln (Inhibitoren) bei Fußboden-/Wandheizungen bzw. Kunststoffverrohrung
- Spülen des Schlammfangtopfes bei sanierten Altanlagen (falls vorhanden)
- Probelauf mit Abschlussmessung entsprechend den überprüfungspflichtigen Werten nach der Bundesimmissionsschutzverordnung und den Feuerungsverordnungen der Länder (CO-Messung)